
Die Stadt Bochum hat eine temporäre Verbotszone für Feuerwerk in Teilen der Innenstadt angeordnet. Das Verbot gilt vom Mittwoch, 31. Dezember, 20 Uhr, bis Donnerstag, 1. Januar, 4 Uhr und betrifft mehrere Straßen im Zentrum der Stadt.
Geltungsbereich und Zeitraum
Betroffen sind dem städtischen Erlass zufolge die Brüderstraße, Teile der Straße Kerkwege sowie die Kortumstraße und die Kreuzstraße. An den Grenzen der betroffenen Bereiche weisen Schilder auf das Verbot hin. Die Stadt veröffentlichte die Maßnahme in einer Mitteilung vom 16. Dezember 2025.
Kontrollen und Entsorgungspflicht
Die Einhaltung des Verbots werde vom Kommunalen Ordnungsdienst überwacht, teilte die Stadt mit. Personen, die in die Sperrzone gelangen möchten, müssen mitgebrachtes Feuerwerk zuvor in eigens dafür aufgestellte Container entsorgen. Weitere Angaben zu möglichen Sanktionen bei Verstößen wurden in der Mitteilung nicht gemacht.
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