
Das Verwaltungsgericht Köln hat der Stadt Köln eine Frist gesetzt und die mögliche Verhängung eines Zwangsgeldes in Höhe von 5.000 Euro angekündigt, falls das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein Westfalen zum nächtlichen Lärmschutz am Brüsseler Platz nicht bis zum 15. Mai 2026 umgesetzt ist. Das Gericht begründete den Schritt damit, dass die bislang ergriffenen Maßnahmen aus Sicht der Richterinnen und Richter nicht ausreichen, um die gesetzliche Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr dauerhaft zu gewährleisten.
Gerichtliche Vorgeschichte und Befunde
Das Oberverwaltungsgericht hatte die Stadt bereits im September 2023 verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, weil am Brüsseler Platz regelmäßig Lärmpegel oberhalb von 60 dB(A) gemessen wurden, die als gesundheitsschädigend gelten (Az. 8 A 2519/18). In dem aktuell laufenden Vollstreckungsverfahren erklärte das Verwaltungsgericht, die Stadt habe die gerichtlichen Vorgaben nicht in ausreichendem Umfang umgesetzt. Messungen aus Mai und Juli 2025 zeigten weiterhin Überschreitungen des Grenzwerts, und die Richter maßen der Verwaltung eine zu geringe Geschwindigkeit bei der Umsetzung zu.
Geplante ordnungsbehördliche Verordnung
Die Stadtverwaltung hat eine ordnungsbehördliche Verordnung für den Bereich des Brüsseler Platzes vorbereitet. Vorgesehen ist dem Entwurf zufolge ein Alkoholkonsumverbot und ein Verbot des Mitführens von Alkohol ab 21 Uhr im Umfeld des Platzes. Ziel der Regelung ist es, die Lärmbelastung so zu senken, dass der maßgebliche Wert von 60 dB(A) in der Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr eingehalten wird. Bisher wurde das Verbot per Allgemeinverfügung geregelt. Nach Auffassung der Verwaltung stellt die ordnungsbehördliche Verordnung das mildeste geeignete und verhältnismäßige Mittel dar und schafft eine rechtssichere Grundlage, die auch eine effektivere Ahndung von Verstößen durch Bußgelder ermöglicht.
Nächste Schritte und Unsicherheiten
Der Rat der Stadt Köln soll am Donnerstag, 19. März 2026, über die geplante Verordnung entscheiden. Parallel will die Verwaltung weitere Lärmmessungen am Brüsseler Platz durchführen lassen. Deren Ergebnisse sollen noch vor Ablauf der vom Verwaltungsgericht gesetzten Frist am 15. Mai 2026 vorliegen und die Grundlage dafür bilden, ob die geplanten Maßnahmen ausreichen oder weitere Schritte erforderlich sind. Sollte der Pegel weiterhin über 60 dB(A) liegen, muss über zusätzliche Maßnahmen entschieden werden.
Das Verwaltungsgericht hat bislang nur die Androhung eines Zwangsgeldes ausgesprochen, ohne Angaben dazu zu machen, in welchem Umfang künftig Zwangsgelder festgesetzt werden könnten (Az. 9 M 37/25). Die Stadt erklärte, sie verfolge das Ziel, die gerichtlichen Vorgaben fristgerecht umzusetzen und gleichzeitig eine verhältnismäßige sowie rechtssichere Regelung für den Brüsseler Platz zu schaffen. Die geplante Verordnung ist zunächst ohne zeitliche Befristung vorgesehen, sie kann jedoch bei neuen Erkenntnissen überprüft und angepasst werden.
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