Schutz der Bodenbrüter: Leinenpflicht für Hunde im Binsheimer Feld bis 31. Juli

Schutz der Bodenbrüter: Leinenpflicht für Hunde im Binsheimer Feld bis 31. Juli
Schutz der Bodenbrüter: Leinenpflicht für Hunde im Binsheimer Feld bis 31. Juli

Im Binsheimer Feld gilt von 1. März bis 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde. Die Fläche gehört zum europäischen Vogelschutzgebiet Unterer Niederrhein, weshalb nach Landesnaturschutzgesetz Nordrhein Westfalen während der Brut und Aufzuchtzeit Hundebesitzer angehalten sind, ihre Tiere an der Leine zu führen und Wege nicht zu verlassen.

Warum die Regel gilt

Vor allem bodenbrütende Arten wie Kiebitz und Feldlerche sind in dieser Jahreszeit gefährdet. Freilaufende Hunde können brütende Vögel aufscheuchen, sodass Elterntiere vorübergehend ihre Nester verlassen. In dieser Phase sind Eier ungeschützt und können beispielsweise von Rabenkrähen gefressen werden. Wiederholte Störungen führen dazu, dass Vögel die Brut ganz aufgeben. Auch bereits geschlüpfte Jungvögel sind besonders gefährdet, weil sie noch nicht flugfähig sind und leichter zur Beute werden.

Auswirkungen auf Landwirtschaft und Hinweise der Behörde

Neben dem Vogelschutz nennt die Untere Naturschutzbehörde landwirtschaftliche Gründe für die Pflicht. Hinterlassenschaften von Hunden können Futter und Erzeugnisse auf benachbarten Feldern verunreinigen. Die Behörde bittet deshalb alle Hundehalter, die Wege nicht zu verlassen und Hunde während der angegebenen Zeit angeleint zu führen.

Kontrolle und Sanktionen

Verstöße gegen das Landesnaturschutzgesetz werden als Ordnungswidrigkeit behandelt. Sie können mit einem Verwarnungsgeld oder einer Geldbuße geahndet werden. Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass die Maßnahme dem Schutz der Vogelwelt und dem Erhalt der landwirtschaftlichen Flächen dient.

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