
Zum Osterwochenende werden in Bottrop erneut zahlreiche Osterfeuer zum geselligen Beisammensein erwartet. Die Stadt weist darauf hin, dass es sich dabei um Brauchtumsfeuer mit klaren rechtlichen Vorgaben handelt. Nur bestimmte Veranstalter sind zugelassen und es gelten Vorschriften zu Brennmaterial, Tierschutz, Brandschutz und Anmeldung.
Wer darf ein Osterfeuer veranstalten
Osterfeuer dürfen in Bottrop ausschließlich von Glaubensgemeinschaften, ortsansässigen Vereinen, Organisationen oder sogenannten Nachbarschaftsgemeinschaften ausgerichtet werden. Zudem muss es sich um eine öffentliche Veranstaltung handeln, die grundsätzlich allen Interessierten offensteht. Private Feuer im Garten oder private Feiern fallen nicht unter diese Regelung.
Materialwahl und Schutz von Tieren
Als Brennmaterial ist ausschließlich naturbelassenes Holz sowie von Blättern befreiter Baum- und Strauchschnitt zulässig. Das Material sollte möglichst trocken sein, um Rauchentwicklung sowie die Bildung von Feinstaub und Kohlenmonoxid zu reduzieren. Nicht erlaubt sind lackiertes oder behandeltes Holz, Sperrmüll, Altreifen oder Kunststoff, weil beim Verbrennen gesundheitsschädliche und umweltbelastende Stoffe freigesetzt werden können. Nach dem vollständigen Erlöschen des Feuers und dem Erkalten der Asche ist diese über den Restmüll zu entsorgen.
Zum Schutz von Wildtieren und brütenden Vögeln muss der Holzstoß kurz vor dem Anzünden umgeschichtet werden. Damit soll verhindert werden, dass sich etwa Igel, Hasen, Kaninchen oder Vogelbruten im Haufen verstecken und durch das Feuer gefährdet werden.
Brandschutz, Aufsicht und Anmeldung
Brandschutzauflagen spielen eine zentrale Rolle. Die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zu Gebäuden, Waldflächen und Wegen sind zwingend einzuhalten, um durch Funkenflug entstehende Risiken zu minimieren. Das Feuer muss ständig beaufsichtigt werden. Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen beziehungsweise das Anzünden ganz zu unterlassen, wenn die Sicherheit nicht gewährleistet werden kann.
Jedes Osterfeuer muss spätestens eine Woche vor dem geplanten Termin beim Fachbereich Umwelt und Grün der Stadt Bottrop angezeigt werden. Das entsprechende Formular steht online zur Verfügung. Weiterführende Regelungen zu Brauchtumsfeuern sind auf den Internetseiten der Stadt Bottrop dokumentiert.
Weitere Informationen und das Anzeigeformular finden sich hier: https://www.bottrop.de/rathaus/ortsrecht/ordnung/Brauchtumsfeuer.php und https://www.bottrop.de/vv/downloads/Anzeige_Brauchtumsfeuer.pdf
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